Antwort
Damit Sie Ihre selbständige Tätigkeit ausüben können, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung, die Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vornehmen können. Nehmen Sie eine Gewerbeanmeldung vor und wählen Sie keine andere Unternehmensform, so entsteht mit der Anmeldung ein Einzelunternehmen. Viele Kleingründerinnen und Kleingründer beginnen mit dieser Rechtsform.
Da Sie zurzeit familienversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, möchten wir Ihnen folgenden Hinweis geben. In der Gesetzlichen Krankenversicherung können Sie familienversichert sein, wenn Sie nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet. Für das Jahr 2020 liegt dieser Wert bei 455,00 Euro pro Monat und wird jährlich angepasst. Liegt also ihr monatliches Arbeitseinkommen innerhalb dieser Grenze, können Sie weiterhin familienversichert bleiben. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich, so können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse beraten lassen, ob eine freiwillige Versicherung als Selbständige möglich ist. Alternativ können Sie sich auch in einer privaten Krankenversicherung absichern.
Eine hauptberufliche Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.
Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Die Mitteilungspflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) gilt als erfüllt, wenn eine Anzeige nach dem §§ 14, 55c der Gewerbeordnung binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens gegenüber der zuständigen Stelle erstattet wurde. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erkundigen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder bestehende Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z. B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Förderungen für Investitionen und Betriebsmittelausgaben zum Aufbau der selbständigen Tätigkeit erfolgen in der Regel in Form von Förderkrediten. Gern können Sie sich für eine individuelle Beratung an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.
Für die Eigenrecherche können Sie die Förderdatenbank Bund, Länder und EU nutzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Sie können sich vor Ort auch bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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November 2020