Haushaltshilfe: gewerbliche Objekte reinigen?
Frage
Ich möchte ein Gewerbe anmelden als Einzelunternehmerin im Bereich „Haushaltshilfe“. Ich werde diese Tätigkeit vorerst nebenberuflich ausüben. Jetzt stellt sich mir die Frage: Bekäme ich die Möglichkeit ein Büro oder Ladengeschäft zu reinigen, darf ich das? Darf ich als „Haushaltshilfe“ ein gewerbliches Objekt reinigen? Oder muss ich meinen Gewerbetitel anders benennen, wenn ich sowohl im Privathaushalt sowie in gewerblichen Einrichtungen eine Reinigung ausüben möchte?
Antwort
Sie sollten auf dem Gewerbeschein alle Tätigkeiten aufführen lassen, die Sie ausüben möchten. Das Gewerbeamt überprüft dann, ob diese Tätigkeiten genehmigungspflichtig sind oder nicht. Reinigungsarbeiten sind nicht mehr genehmigungspflichtig, müssen jedoch bei der Handwerkskammer laut Anlage B der Handwerksordnung eingetragen werden. Prüfen Sie ebenfalls gemeinsam mit einem Justiziar der Handwerkskammer, welche Bezeichnungen Sie für Ihre Tätigkeiten in der Werbung verwenden dürfen und welche nicht.
Prüfen Sie bitte ebenfalls gemeinsam mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, ob eine Beitragspflicht für Sie besteht (Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter Tel. 0800 60 50 40 4 bzw. http://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/bgen/index.jsp).
Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
September 2017
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