Antwort
In der Tat könnte es bei Ihrer Tätigkeit zu einem Problem kommen. Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland die Beratungstätigkeit in bestimmten Bereichen reglementiert und nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. So dürfen Steuerberater oder Rechtsanwälte im Rahmen Ihrer Tätigkeit beispielsweise Steuererklärungen für Andere anfertigen oder aber rechtsberatend tätig werden. Das hat sein Grund vor allem darin, dass in den sensiblen Bereichen wie dem Steuerrecht oder der Rechtsberatung nur ausgebildete Personen tätig werden sollen.
Ohne Ihre genaue Tätigkeit zu kennen, könnte für Sie das Rechtsdienstleistungsgesetz, kurz RDG, relevant werden. Danach sind außergerichtliche Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen von anderen Personen zulässig. Je nachdem, wie weit Ihre Tätigkeit beim Ausfüllen der Formulare in der Praxis geht, könnte es sich um eine unzulässige Besorgung handeln. Eine Rechtsdienstleistung wird nach dem RDG als jede Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheiten verstanden, wenn diese eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Werden nur allgemeine Informationen gegeben, liegt keine Rechtsdienstleistung vor, weil diese sich nicht auf den konkreten Einzelfall beziehen. Wenn Sie aber anhand bestimmter Unterlagen im konkreten Fall prüfen, ob und welche Leistungsansprüche bestehen und danach das Formular ausfüllen, so liegt eine Rechtsdienstleistung vor. In diesem Fall sind auch keine Gründe ersichtlich, welche es zulassen würden, Ihre Tätigkeit als erlaubt anzusehen. Denn weder dürfte es sich um eine bloße Nebenleistung zu Ihrem sonstigen Leistungsangebot handeln, noch handelt es sich um eine erlaubte unentgeltliche Rechtsdienstleistung.
Um die Rechtslage endgültig zu klären, sollten Sie durch einen Rechtsanwalt genau prüfen lassen, ob Ihre Tätigkeiten in den Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes fallen. Alternativ wäre es sicherlich auch möglich, mit der zuständigen Registrierungsbehörde als Antragsbehörde für die Registrierung zur erlaubten Erbringung der Rechtsdienstleistung Kontakt aufzunehmen und mit dieser die Angelegenheit zu klären.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juni 2015