Frage
Ich bin gerade dabei, mich im Keks-Design nebenberuflich (Teilzeit angestellt in einem Unternehmen) selbständig machen zu wollen. Dabei handelt es sich erstens um das Herstellen von verzierten Mürbeteig-Keksen und zweitens das Anbieten von Backkursen (vornehmlich online), um das Verzieren zu erlernen. Ich habe schon mit der HWK gesprochen und mir wurde gesagt, dass ich aufgrund des nicht vorhandenen Konditoren-Titels eine Ausnahmegenehmigung brauche. Das habe ich bereits in Angriff genommen. Wobei ich darüber nachdenke, zunächst mit Onlinekursen zu beginnen. Jetzt stellt sich die Frage: Kann ich Onlinekurse geben, auch wenn ich keine Konditorin bin? Es werden im Grunde nur die Techniken zum Verzieren der Kekse (die immer nach dem gleichen Rezept gebacken werden!) vermittelt. Könnte dies auch als freiberufliche lehrende Tätigkeit eingestuft werden?