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Private Arbeitsvermittlung: Gründungsinformationen?

Frage

Ich möchte mich im Bereich private Arbeitsvermittlung selbständig machen. Wo kann ich mich informieren? Gibt es Broschüren zu dem Thema? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich Freiberufler? Welche Anlaufstellen/Ansprechpartner gibt es?

Antwort

Um als privater Arbeitsvermittler selbständig zu sein, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Möchten Sie als privater Arbeitsvermittler auch Arbeitslose mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vermitteln und diesen über die Arbeitsagentur abrechnen, benötigen Sie eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung. Zuständig für die Zulassung sind so genannte "fachkundige Stellen". Informationen zur Zulassung und eine Liste der zugelassenen Stellen finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de (www)

Sie können sich auch gerne bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten lassen. Als weitere Ansprechpartner kommen in der Regel auch Fachverbände in Frage.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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