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Tierphysiotherapie-Praxis eröffnen: erste Schritte?

Frage

Meine Tochter (Tierarzthelferin) hat eine Fortbildung Tierphysiotherapie an Klein- und Großtieren gemacht und möchte sich zunächst neben ihrem Job selbständig machen. Was muss sie anmelden und wo? Mit welchen Kosten muss sie rechnen? Was kann sie steuerlich absetzen?

Antwort

Wenn Ihre Tochter die selbständige Tätigkeit neben Ihrem Angestelltenverhältnis ausüben möchte, sollte sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Zudem empfiehlt es sich, sich das Einverständnis des Arbeitgebers schriftlich geben zu lassen.

Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Zum einen gibt es die Freiberufler, die ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden und zum anderen gibt es Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Hinsichtlich der sozialen Absicherung sollte Ihre Tochter bei Ihrer Krankenkasse abklären, welche Tätigkeit (Angestellten oder Selbständigkeit) den Vorrang hat. Für diese Einstufung spielen mehrere Faktoren wie zeitlicher Aufwand, die Frage nach Angestellten sowie mögliche Einnahmen eine Rolle. Die Prüfung erfolgt individuell. Haben Sie weitere allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, so können Sie diese gerne an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der folgenden Rufnummer 030 340 60 66 01 Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12 Uhr richten.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Eine wichtige Frage, die Ihre Tochter vor der Gründung klären müsste, ist die Wahl der passenden Rechtsform. Bei dieser Entscheidung sollte sie alle rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und persönlichen Folgen gegeneinander abwägen. Informationen zu Rechtsformen findet Sie in unserer GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen (PDF, 1.006  KB), in der eine Übersicht über mögliche Rechtsformen enthalten ist.

Als Kleinunternehmer hat Ihre Tochter die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen (www.existenzgruender.de).

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahmeüberschussrechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Ausführliche Informationen erhält Ihre Tochter beim zuständigen Finanzamt vor Ort.

Auf unserer Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie viele nützliche Informationen, Übersichten und Hilfsangebote. Unter www.existenzgruender.de gibt es weiterführende Informationen zu Kleinst- und Teilzeitgründungen. Im Themenbereich „Weg in die Selbständigkeit“ erhalten Sie Hinweise zu erforderlichen Gründungsschritten.

Für weitere Informationen können Sie unsere Publikationen, wie z.B. unsere „GründerZeiten“ oder die Broschüre „Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“ kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden (www.existenzgruender.de).
Z.B. gibt es in unseren „GründerZeiten“ Informationen zu folgenden Themen:
GründerZeiten Nr. 24: Anmeldungen, Recht und Verträge (PDF, 835  KB)
GründerZeiten Nr. 09: Steuern (PDF, 513  KB)
GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790  KB)

Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2016

Tipps der Redaktion:

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