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Wellnessmassage und energetische Heilung in osteopathischer Praxis?

Frage

Was muss ich beachten, wenn ich als Dipl. Sozialpädagogin, Wellnessmasseurin und energetische Heilerin stundenweise in einer osteopathischen Praxis mitarbeiten möchte? Ich würde z.B. in Form von Gesundheitsberatung und Massage je nach Bedarf mit Menschen zu tun haben und dann auch, je nach Behandlung, eine Gebühr an die Osteopathin zahlen.

Antwort

Da Gesundheitsberatung, Wellnessmassagen und energetische Heilarbeit nicht unter das Heilpraktikergesetz fallen, können Sie Ihre Tätigkeit recht unkompliziert aufnehmen.

Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, melden Ihre selbständige Tätigkeit beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an, schließen einen (Unter-)Mietvertrag mit der Ostheopatin und klären mit Ihrer Krankenversicherung, unter welchen Umständen Sie zusätzliche Beiträge entrichten müssen.

Klären Sie zudem mit Ihrem örtlichen Gewerbeamt, ob in Ihrem konkreten Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2019

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