Antwort
Da Gesundheitsberatung, Wellnessmassagen und energetische Heilarbeit nicht unter das Heilpraktikergesetz fallen, können Sie Ihre Tätigkeit recht unkompliziert aufnehmen.
Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, melden Ihre selbständige Tätigkeit beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an, schließen einen (Unter-)Mietvertrag mit der Ostheopatin und klären mit Ihrer Krankenversicherung, unter welchen Umständen Sie zusätzliche Beiträge entrichten müssen.
Klären Sie zudem mit Ihrem örtlichen Gewerbeamt, ob in Ihrem konkreten Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2019
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