Antwort
Lebensmittel, die zum Verkauf beziehungsweise dann zum Verzehr angeboten werden, unterliegen strengsten Hygienevorschriften. Wenn Sie eine Privatwohnung anmieten, muss der Vermieter vorher gefragt werden, ob er mit der gewerblichen Nutzung einverstanden ist; das gleiche gilt auch für Ihre Wohnung. Weiter muss das Ordnungsamt, Bauamt wie auch das Gesundheitsamt seine Zustimmung erteilen, da die Küche bestimmten Bauvorschriften entsprechen muss.
Als zweites ist die Hygiene das A und O Ihres Betriebes. Sie können hierzu weitere Informationen der IHK Stuttgart unter HACCP nachlesen.
Ich möchte Ihnen persönlich empfehlen, eine genaue Marktanalyse vorzunehmen.
Die Frage stellt sich, wie viele Veganerinnen und Veganer leben in Ihrem Einzugsgebiet? Wie hoch ist die Gewinnmarge pro Donut und wie viele Donuts muss die Zielgruppe pro Monat bei Ihnen kaufen, damit Ihr Geschäft tragfähig wird?
Quelle:
Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut
für Finanzmanagement und Organisation
Stand:
Februar 2020
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