Antwort
Für das Café müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden.
Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht für jedes Unternehmen zwingend erforderlich (siehe www.existenzgruender.de):
…
"Folgende Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden:
- Kaufleute (Einzelunternehmen)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Aktiengesellschaft (AG)
Folgende Unternehmen können, müssen sich aber nicht im Handelsregister eintragen:
• Unternehmer, die nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen (Kleingewerbe). Mit dem Eintrag im Handelsregister werden Sie zum Kaufmann. Grundlage für Ihre Geschäfte ist dann das Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Folgende Unternehmen werden nicht im Handelsregister eingetragen:
• Angehörige der Freien Berufe werden nicht im Handelsregister eingetragen. Dies gilt für einzelne Selbständige genauso wie für Freiberufler, die sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen. Freiberufler, die eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, werden im Partnerschaftsregister, das ebenfalls bei den Amtsgerichten geführt wird, eingetragen."
…
Es ist unter anderem von der Wahl der Rechtsform abhängig. Wenn Sie zu dritt das Unternehmen gründen wollen, können Sie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wählen oder die GmbH. Letztere ist aber deutlich aufwendiger in der Gründung und später in der Organisation. Eine gute Übersicht über die Rechtsformen finden Sie in "GründerZeiten Nr. 11" GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen (PDF, 1.006 KB).
Beim Finanzamt müssen Sie unabhängig von der Rechtsform eine Steuernummer beantragen. Dies kann mit der Gewerbeanmeldung erfolgen. Die Gewerbeanmeldung erfolgt häufig erst kurz vor dem Start des Unternehmens. Es sei denn, ein Gewerbeschein ist notwendig, um z.B. Preise bei potenziellen Lieferanten abzufragen.
Die Frage der Konzession kann ich von hieraus nicht beantworten, da es hier regional sehr unterschiedliche Anforderungen gibt. Wir haben immer sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn sich die Gründer und Gründerinnen bereits in einem sehr frühen Stadium mit der Ordnungsamt und dem Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt haben. So können z. B. die Kosten bauliche Anforderungen oder die technische Ausstattung im Investitionsplan frühzeitig konkretisiert werden. Halten Sie bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee die Behörden auf dem Laufenden. Auf alle Fälle sollten Sie vor der endgültigen Auswahl des Mietobjektes hier nachfragen welche rechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen. Nehmen Sie dann wieder während der Umsetzungsphase Kontakt auf - auf alle Fälle aber nach Abschluss der Arbeiten, um sich die baulichen Veränderungen und die Ausstattung "abnehmen" zu lassen. Die Anforderungen bezüglich der Lebensmittelhygiene sind recht hoch und nicht jedes Ladenlokal eignet sich für ein Café. Selbst die Übernahme eines bestehenden Cafés bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle vorher bestehenden Genehmigungen auch für Sie als "Nachfolger" gelten.
Nun zur letzten Frage: rechtlich gesehen dürfen Kunden keinen Kuchen für Zuhause oder unterwegs kaufen.
Ich hoffe diese Erläuterungen helfen Ihnen ein Stück weiter.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Quelle:
Dr. Gabriele Mönicke
bona fide Unternehmensberatung GbR
Dezember 2013