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Gastronomische Betriebe betreiben: als Einzelunternehmen oder als GmbH?

Frage

Ich habe einen gastronomischen Betrieb innerhalb eines Franchise-Systems und möchte in den nächsten 1,5 Jahren einen weiteren eröffnen bzw. zwei weitere in den nächsten fünf Jahren. Ist es sinnvoller die Lokale als Einzelunternehmen zu führen oder alle unter dem Dach einer UG/GmbH zu bündeln?

Antwort

Mir sind da ein paar ähnliche Fälle bekannt und ich gehe davon aus, dass ich hier das Thema Liquidität für die Investitionen ausklammern kann.

Variante 1 (Lokale jeweils als Einzelunternehmen betreiben)
Vorteile:

  • Leichter wieder zu beenden
  • Kein unmittelbarer Einfluss auf die anderen Lokale
  • Ein Verkaufserlös einzelner Lokale fließt direkt dem Eigentümer zu

Nachteile:

  • Direkte und unmittelbare Haftung des Eigentümers
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand bei Personal, Einkauf und Buchführung (StB)
  • Weniger Flexibilität im Rahmen der gemeinsamen Ressourcennutzung

Variante 2 (Lokale unter einer einzigen juristischen Person (GmbH/UG) betreiben)
Vorteile:

  • Keine unmittelbare finanzielle Haftung des Gesellschafters (Allerdings lassen sich diese die Gläubiger meist vertraglich zusichern)
  • Arbeitnehmer der GmbH können flexibel an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden
  • Gemeinsamer Einkauf ergibt Kostenvorteile
  • Weniger Verwaltungsaufwand bei Handelsregistereinträgen
  • Bei sauberer Verwaltung und Buchführung sicher auch Wohlwollen seitens des Finanzamtes, da nur ein Ansprechpartner
  • Neue Gesellschafter können aufgenommen werden und Kapital einbringen
  • Vertrauen der Gläubiger in die Seriosität durch gesetzliche Regelungen für jur. Personen

Nachteile:

  • Stammkapital erforderlich
  • Höhere Gründungskosten sofern Sachgründung, aber auch mit Handelsregister Abschlussprüfung usw.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Formalien (Gesellschafterversammlung, Protokolle, Buchführung, Überschuldungsrisiko)
  • Erhöhter Bewertungs- und Buchhaltungsaufwand beim Abstoß einzelner Teile

Persönliches Fazit:
Ich würde spätestens beim zweiten Lokal eine Dachgesellschaft gründen, um die Ressourcen flexibler nutzen zu können und die Haftung zu reduzieren. Der enge gesetzliche Rahmen für eine GmbH schützt zudem etwas vor einem möglichen Durcheinander bei zu vielen Aktivitätspunkten.

Quelle: Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
4p-coaching.com gmbh
Mai 2019

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