Navigation

Partyservice eröffnen: erste Schritte?

Frage

Ich bin gelernte Hauswirtschafterin und möchte einen Partyservice eröffnen. Wo muss ich mich da anmelden und was benötige ich alles, damit ich das durchführen kann?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Anhand Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass Sie im Zuge Ihrer Dienstleistungen mit Lebensmitteln Umgang haben werden. Hierfür benötigen Sie eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Diese Belehrung beschreibt die gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln. Erst danach dürfen Sie erwerbsmäßig tätig werden. Auch die Räumlichkeiten bedürfen bestimmter Vorgaben.

Für weitere Fragen sollten Sie sich direkt an das örtliche Gesundheitsamt wenden.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu melden. Diese wird anhand Ihrer Daten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Die Beurteilung erfolgt individuell. Möchten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, können Sie dies in der Regel als freiwilliges Mitglied. Alternativ haben Sie als hauptberuflich Selbständige auch die Möglichkeiten einer Absicherung über ein privates Versicherungsunternehmen.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist (www.dguv.de (www)).

Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben