Navigation

Selbstgemachte Soßen verkaufen: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte gerne selbstgemachte Soßen (z.B. BBQ-Soßen) im Nebengewerbe verkaufen. Zuerst einmal über befreundete Metzgereien und kleinere Einzelhandelsbetriebe und später eventuell auch online je nach Erfolg der Waren. Leider finde ich - selbst bei der IHK - keine genaue Auflistung, welche Schritte hierzu notwendig sind (Gewerbeanmeldung, Hygieneschulungen etc.). Ich weiß, dass man Richtlinien bzgl. Lebensmittelhygiene einhalten muss - daher würde ich anfangs versuchen eine Mietküche zu finden. Auch hierzu habe ich bisher keine genauen Informationen gefunden.

Antwort

1. Gewerbeanmeldung: Der erste Schritt ist in Richtung Selbständigkeit (egal ob Neben- oder Vollerwerb) ist in Ihrem Fall die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Gemeinde. Im Rahmen dieser Gewerbeanmeldung geben Sie an, ob Neben- oder Haupterwerb und die Art der Tätigkeit(en): z.B. Herstellung und Vertrieb von Suppen, Soßen, Dips.

2. Anmeldung beim Finanzamt: Danach erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt den Fragebogen „Anmeldung zur steuerlichen Erfassung“ in dem Sie u.a. entscheiden können, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (nicht zu verwechseln mit dem Kleingewerbe) annehmen möchten oder nicht. Die Kleinunternehmerregelung können Sie wählen, wenn Ihr Umsatz pro Jahr unter 17.500 Euro liegt. Dann „sparen“ Sie sich die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, können dann aber auch die in künftigen Eingangsrechnungen enthaltene Vorsteuer nicht geltend machen - d.h. Sie bekommen Sie nicht zurückerstattet. Dazu sollten Sie Ihren Steuerberater befragen - ich empfehle meistens die Kleinunternehmerregelung nicht zu wählen, da man am Anfang mehr Ausgaben als Einnahmen hat, dementsprechend in der Zeit eine Vorsteuer-Rückerstattung erhält und dadurch etwas Liquidität gewinnt. Gleichzeitig zwingt die monatliche Umsatzsteuererklärung dazu, sich einmal im Monat mit seinen Belegen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen) zu befassen. Nach der Anmeldung zur steuerlichen Erfassung erhalten Sie Ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer und sind damit quasi voll geschäftsfähig.

3. Wahl der Rechtsform: Sie können sich entweder als Einzelunternehmerin selbständig machen - dann tragen Sie das volle unternehmerische Risiko und haften mit Ihrem gesamten privaten Vermögen, oder Sie gründen eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH. Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie die Risiken abwägen, die in Verbindung mit Ihrem Unternehmen entstehen können, zum Beispiel, dass ein Käufer Ihrer Soße durch mangelhafte Ware einen Schaden erleidet und Sie haftbar machen möchte.

4. Betriebliche Versicherungen: Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sollten Sie die betrieblichen Risiken durch Versicherungen einschränken und zumindest eine Betriebshaftpflicht (mit Personen- und Sachschäden) abschließen. Ihre privaten (Haftpflicht-)Versicherungen decken keinerlei betriebliche Risiken ab.

5. Business- und Finanzplan: Auch wenn es nur ein Nebenerwerb ist, sollten Sie Ihr Gründungsvorhaben vom Anfang bis zum Ende denken. Ein Businessplan „zwingt“ Sie quasi dazu, sich vorher einen Weg und eine Strategie zu überlegen. In der Finanzplanung erhalten Sie Klarheit, wie viel Kapital Sie wann wofür benötigen und wann Sie voraussichtlich Gewinne erzielen können/müssen.

6. Genehmigungen / Erlaubnisse:

a) Informationen zu Hygienevorschriften - Lebensmittelsrecht einschließlich diverser Merkblätter finden Sie bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Informationen über Anforderungen an (Miet-)Küchen erhalten Sie im Bundeszentrum für Ernährung. Zusätzlich habe ich ein Merkblatt der Stadt Kaiserslautern dazu gefunden.

b) Bitte informieren Sie sich auch über die Kennzeichnungsvorschriften auf den nachfolgenden Beispielseiten:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

7. Rechtliches Umfeld: Lassen Sie sich bitte über einen Juristen entsprechende AGB und eine Vorlage für einen Kaufvertrag (zur vertraglichen Regelung Ihrer Geschäftsbeziehungen mit Ihren Kunden) erarbeiten. Wenn Sie Ihre Saucen über das Internet verkaufen wollen, informieren Sie sich bitte über die besonderen rechtlichen Regelungen dafür!!

Am Anfang sieht das nach sehr vielen Regeln, Vorschriften und Einschränkungen aus, aber Ihr Gründungsvorhaben soll ja auf einer soliden Basis stehen, Spaß machen und Profit abwerfen statt leichtsinnig begonnen, am Ende zu Chaos und Verlusten führen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben