Navigation

Tee veredeln: rechtliche Voraussetzungen?

Frage

Ich will über ein angemeldetes Kleingewerbe einen Online-Shop für Mate-Tee eröffnen. Hierfür kaufe ich den Mate schon bereits verpackt zu und veredle ihn selbst durch die Zugabe von Blüten und anderen Kräutern, die in handelsüblichem Tee verwendet werden. Gelten für die Deklarierung des veredelten Produkts, sowie für die Arbeitsbedingungen während der Veredelung besondere Richtlinien oder kann ich die Veredelung einfach bei mir zu Hause durchführen?

Antwort

Durch die Veredelung eines Tees in Deutschland entsteht ein neues Lebensmittel. Als solches unterliegt es den umfassenden deutschen und auch europäischen Lebensmittelgesetzen. Diese erstrecken sich von den Herstellungsbedingungen über die Lebensmittelkontrolle bis hin zur Kennzeichnungspflicht. Erste Anlaufstelle für Informationen hierfür ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dort finden sich u.a. Hygienevorschriften sowie Regelungen zu Verarbeitung und Vertrieb.

Quelle:
Edith Steiner
Coaching & Kommunikation für Selbstständige

Stand:
Januar 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben