Antwort
Bitte bedenken Sie, dass Sie grundsätzlich ein Gewerbe vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden müssen. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass Sie Nachweise der Hygieneverordnung sowie ein aktuelles Gesundheitszeugnis bei der Gewerbeanmeldung beibringen müssen. Ohne einen Gewerbeschein darf die selbständige Tätigkeit nicht ausgeführt werden. Auf eine Ausbildung und Erfahrungen in der Küche sollten Sie unbedingt zurückblicken.
Für den Fall, dass die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, zahlen Sie die gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Details hierzu entnehmen Sie dem § 19 UStG.
Die wohl bedeutendste Versicherung für Sie als selbstständiger Aushilfskoch ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung können Sie abschließen, ein Muss ist es nicht.
Quelle:
Sven Neumann
Diplom-Kaufmann
Stand:
Januar 2023
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