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Konditorin: Selbständig mit Workshops und Kursen

Frage

Ich bin gelernte Konditorin und würde gerne Workshops anbieten, z. B. Pralinenkurse.

Natürlich muss ich mich selbstständig machen, aber reicht eine nebenberufliche Selbstständigkeit, da ich die Kurse nur 1-2 mal im Monat gebe und ich einen Teilzeitjob habe?

Und welche Voraussetzung brauche ich noch? Ein Seminar zur Lebensmittelhygieneverordnung? Muss ich einen Meister haben oder kann ich eine Ausnahmeregelung bei der IHK beantragen? Ich blicke leider nicht mehr durch, da auch jeder etwas anderes behauptet.

Die Kurse würde ich in einer angemieteten Küche oder bei den Kursteilnehmern zu Hause anbieten.

Antwort

Als gelernte Konditorin dürften Sie über die entsprechenden Zertifikate, z. B. einen Gesellenbrief der Handwerkskammer, in der Sie Ihre Prüfungen abgelegt haben, verfügen. Eine nebenberufliche Selbständigkeit ist möglich. Viele Gründerinnen wählen diesen Weg als Einstieg in die unternehmerische Selbständigkeit oder verfahren so wie Sie und sind parallel noch in einer Teilzeitbeschäftigung tätig.

Im Hinblick auf die fachspezifischen Beratungen wie z. B. zu den Fragen nach dem Meistertitel oder der Lebensmittelhygieneverordnung können Sie sich an die regionale Handwerkskammer wenden, in der Ihre nebenberufliche Selbständigkeit angesiedelt sein wird. Sie können auch die Startercenter NRW - ein Zusammenschluss von Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen – kontaktieren, die fundierte Gründungsbegleitung und vertiefte Fachberatung in NRW anbieten.

Quelle:
bundesweite gründerinnenagentur (bga)
Gründungsplanung

Stand:
Februar 2022

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