Frage
Ich habe vor, einen Online-Shop zu eröffnen, in dem ich Fotos verkaufe. Dabei kümmere ich mich um die Erstellung des Online-Shops, das Marketing und alles was mit dem Aufbau und der Wartung eines Online-Shops zu tun hat. Die Fotos macht ein Bekannter von mir und er stellt sie mir lediglich zur Verfügung. Ich würde dabei ein Gewerbe als Einzelunternehmer anmelden. Muss mein Bekannter (der Fotografie nur als Hobby betreibt und mir die Fotos zur Verfügung stellt) auch ein Gewerbe anmelden? Oder müsste er erst ein Gewerbe anmelden, wenn ich ihn am Gewinn beteilige? Falls er ein Gewerbe anmelden muss, ist er dann „Fotograf“ und muss sich auch bei den jeweiligen Kammern anmelden? Und würde dann eine GbR mehr Sinn machen, als zwei Einzelunternehmer?