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Fotos online verkaufen: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich habe vor, einen Online-Shop zu eröffnen, in dem ich Fotos verkaufe. Dabei kümmere ich mich um die Erstellung des Online-Shops, das Marketing und alles was mit dem Aufbau und der Wartung eines Online-Shops zu tun hat. Die Fotos macht ein Bekannter von mir und er stellt sie mir lediglich zur Verfügung. Ich würde dabei ein Gewerbe als Einzelunternehmer anmelden. Muss mein Bekannter (der Fotografie nur als Hobby betreibt und mir die Fotos zur Verfügung stellt) auch ein Gewerbe anmelden? Oder müsste er erst ein Gewerbe anmelden, wenn ich ihn am Gewinn beteilige? Falls er ein Gewerbe anmelden muss, ist er dann „Fotograf“ und muss sich auch bei den jeweiligen Kammern anmelden? Und würde dann eine GbR mehr Sinn machen, als zwei Einzelunternehmer?

Antwort

Soweit Sie die Fotos über das Internet verkaufen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen versteuern. Außerdem sind Sie Unternehmer(in) und müssen in Ihrem Onlineshop die verbraucherschützenden Vorschriften, z.B. zum Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten, einhalten.

Soweit Ihr Bekannter Ihnen die Fotos unentgeltlich zur Verfügung stellt, muss er kein Gewerbe anmelden. Da er Ihnen die Fotos schenkt, könnte möglicherweise Schenkungssteuer entstehen. Hierzu sollten Sie sich möglicherweise beraten lassen.

Wenn Sie ihm eine Vergütung zahlen, muss er ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen versteuern.

Eine GbR müssen Sie nicht zwangsweise gründen. Je nachdem, was Sie weiter vorhaben, könnte eine GbR Vorteile haben. Hierzu sollten Sie sich ggf. beraten lassen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2019

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