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Hebamme: Onlineshop eröffnen - Gewerbe anmelden?

Frage

Ich bin Hebamme und möchte nebenberuflich einen Onlineshop für Babybedarf eröffnen. Dazu gibt es hier ja auch schon einige Fragen und Antworten. Nun aber doch noch mal für meinen speziellen Fall: Als Hebamme bin ich selbständig und rechne mit meinem Institutionskennzeichen mit den Krankenkassen ab. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden? Wäre für mich der Status des Einzelunternehmens dazu am besten? Oder kann der Handel unter der bestehenden Selbständigkeit mitlaufen?

Antwort

Wollen Sie sich mit einem Onlineshop selbständig machen, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit. Als Hebamme sind Sie bisher sicherlich freiberuflich tätig. In der Regel ist eine Gewerbeanmeldung für den Onlineshop notwendig. Die Entscheidung trifft aber Ihr zuständiges Gewerbeamt, ob vielleicht aufgrund des Umfangs oder der Art Ihrer selbständigen Tätigkeiten die Anzeige als Freiberufler ausreichend ist. Ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Punkten ab. Kriterien für die Entscheidung können z.B. Gründungskosten, Haftungsbeschränkungen usw. sein. Es besteht außerdem die Möglichkeit die Rechtsform später zu ändern. Viele Kleingründer fangen oftmals als Einzelunternehmen an. Diese Rechtsform erhält man automatisch bei der Gewerbeanmeldung, wenn der Gewerbetreibende sich für keine andere Rechtsform entscheidet.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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