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Kinderbekleidungsgeschäft eröffnen: erste Schritte?

Frage

Ich bin derzeit noch in Elternzeit und möchte mich aber gerne selbständig machen mit einem Kinderbekleidungsgeschäft (vorab erst mal nur mit einem Online-Shop). Was ist zu beachten? Was kommt auf mich zu?

Antwort

Sie haben die Möglichkeit in der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit oder auch eines Angestelltenverhältnis tätig zu sein. Der Arbeitgeber ist darüber zu informieren. Ggf. sollten Sie sich sein Einverständnis schriftlich geben lassen. Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber kann auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag hilfreich sein.

Um Ihre selbständige Tätigkeit ausüben zu können, müssen Sie diese beim Gewerbeamt anmelden. Sie können sich gerne bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer zu den Voraussetzungen zur Eröffnung eines Onlineshops beraten lassen.

Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert, so sollten Sie die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenkasse mitteilen. Diese prüft anhand Ihrer Angaben, ob es durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu Änderungen bei Ihren Beiträgen kommt. Bei weiteren Fragen zur Absicherung in der Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit sich an das Bürgertelefon (030 - 340 60 66 01) zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit zu wenden.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an unser Infotelefon zur Existenzgründung und junge Unternehmen unter der 030-340606560 wenden.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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