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Gründerkredit trotz bestehendem Zweitunternehmen beantragen?

Frage

Wir (zwei Gesellschafter 50/50) haben ganz aktuell eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet und überlegen nun, einen Gründerkredit in Anspruch zu nehmen. Besonderheit dabei: Ein Gesellschafter hat bereits seit 1,5 Jahren nebenbei ein Einzelunternehmen mit minimalem Umsatz. Ist das ein Problem bei der Vergabe eines Gründerkredits für die UG? Sollte das Einzelunternehmen des Gesellschafters abgemeldet werden?

Antwort

Das bestehende Einzelunternehmen ist kein Problem bei der Beantragung bzw. Inanspruchnahme eines Gründerkredits. Insbesondere weil die Einzelunternehmung auch noch in die Definition „Existenzgründer" fällt. Bei der KfW z.B. gilt man innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung noch als Existenzgünderin oder Existenzgründer und kann die entsprechenden Gründerdarlehen beantragen.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
November 2020

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