Frage
Meines Wissens nach ist das ALG I steuerfrei, fällt jedoch unter den Progressionsvorbehalt, sprich wird als "Einkommen" steuerlich herangezogen / in der Steuererklärung kenntlich gemacht.
Sollte ich einen Gründungszuschuss erhalten, der sich aus dem ALG I + 300 Euro Zuschlag zusammensetzt:
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- Gilt dann die Gesamtsumme als steuerfrei und fällt als Gründungszuschuss NICHT unter den Progressionsvorbehalt, sprich wird ganzheitlich (ALG I + 300 Euro) nicht als Einkommen gewertet oder
- Wird der Gründungszuschuss-Anteil des ALG I für die 6 Monate weiterhin als "Einkommen" unter Progressionsvorbehalt bewertet und lediglich der 300-Euro-Anteil ohne Progressionsvorbehalt / kein Einkommen gewertet / in der Steuererklärung kenntlich gemacht?