Holztische und Lampen herstellen und verkaufen: meisterpflichtig?
Frage
Ein Freund und ich würden gerne ein Einzelunternehmen gründen und Holztische und Lampen verkaufen. Wir sind uns aber unsicher, ob wir das so einfach machen können. Mein Freund ist Industriemechaniker und ich Elektroniker (beide keine Meister). Wir würden die Dinge gern über einen Online-Shop verkaufen. Können wir so etwas machen? Oder müssten wir erst beide einen Meister machen? Und müssten wir noch irgendwelche Dinge beachten (CE usw.)?
Antwort
Leider lässt sich Ihre Anfrage nicht pauschal beantworten.
Sie sollten Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer aufnehmen, um den Sachverhalt endgültig zu klären. Es könnte sein, dass man Ihre Tätigkeit dem Tischler- bzw. dem Elektrotechniker-Handwerk zuordnet. In beiden Fällen wäre der Nachweis der abgeschlossenen Meisterprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses erforderlich.
Bitte setzen Sie sich bei der Handwerkskammer mit der Abteilung „Handwerksrolle" in Verbindung. Hier können Fragen insbesondere zum Handwerksrecht geklärt werden. Beschreiben Sie dabei Ihre Tätigkeit so genau wie möglich.
Für anderweitige Fragen z.B. für die von Ihnen angegebene CE-Kennzeichnung sollten Sie bei der Handwerkskammer nach der technischen Beratung fragen. Die Berater sollten Ihnen Auskünfte zu einer ggf. notwendigen Kennzeichnungspflicht geben können.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer Düsseldorf
Stand:
August 2020
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