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Industriemechaniker: Kfz-Werkstatt gründen?

Frage

Ich habe eine Ausbildung zum Industriemechaniker und habe nach zwei Berufsjahren eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker Maschinenbau erfolgreich absolviert. Ebenfalls bin ich als Service Techniker für Flurförderzeuge tätig und erledige alle Aufgaben, die dort anfallen (Wartungen, Reparaturen - einschließlich sicherheitsrelevanter Dinge selbstverständlich - UVV Prüfungen etc.). Auf der Internetseite vom Arbeitsamt habe ich gelesen, dass ich als Techniker der Maschinenbautechnik berechtigt bin, mich in die Handwerksrolle einzutragen und Betriebe wie eine Kfz-Werkstatt zu eröffnen. Daher an Sie die Frage, ob dies stimmt, dass ich berechtigt bin, mich mit einer Kfz-Werkstatt selbständig zu machen und sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen etc. abzunehmen?

Antwort

Ihre Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker mit der Fachrichtung Maschinenbau berechtigt leider nicht direkt zur Selbständigkeit im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Für die Beantragung und Durchsetzung der Ausnahmebewilligung benötigen Sie einen sog. Ausnahmegrund. Dieser könnte in Ihrem Abschluss als staatlich geprüfter Techniker liegen. Bitte nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt mit Ihrer Handwerkskammer auf, um diesen Punkt zu klären.

Im Rahmen des Verfahrens ist die Ablegung einer sog. Sachkundeprüfung notwendig. Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen Sie vor einem Sachverständigen darlegen. Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Fachtheorie und -praxis sowie ein kaufmännisch-rechtlicher Teil. Wenn Sie die Prüfung mit mindestens ausreichender Leistung bestehen, kann eine Ausnahmebewilligung für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk erteilt werden. Mit Hilfe der Ausnahmebewilligung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer möglich und damit auch Ihre geplante Selbstständigkeit.

Bitte lassen Sie sich in einem Gespräch genau über die Kosten, Dauer und das Antragsverfahren informieren.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
November 2016

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