Frage
Ich habe eine Ausbildung zum Industriemechaniker und habe nach zwei Berufsjahren eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker Maschinenbau erfolgreich absolviert. Ebenfalls bin ich als Service Techniker für Flurförderzeuge tätig und erledige alle Aufgaben, die dort anfallen (Wartungen, Reparaturen - einschließlich sicherheitsrelevanter Dinge selbstverständlich - UVV Prüfungen etc.). Auf der Internetseite vom Arbeitsamt habe ich gelesen, dass ich als Techniker der Maschinenbautechnik berechtigt bin, mich in die Handwerksrolle einzutragen und Betriebe wie eine Kfz-Werkstatt zu eröffnen. Daher an Sie die Frage, ob dies stimmt, dass ich berechtigt bin, mich mit einer Kfz-Werkstatt selbständig zu machen und sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen etc. abzunehmen?