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Selbständigkeit im Bäcker-Handwerk: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte mich informieren, welche Auflagen man hat in der Lebensmittelbranche. Ich habe Bäckerin gelernt und habe den großen Wunsch an einem Kleingewerbe. Haben Sie eine Auflistung, was man diesbezüglich alles an Auflagen hat? Oder an wen muss an sich da wenden? Des Weiteren die Frage: Benötigt man dafür einen Meister oder reicht eine abgeschlossene Ausbildung?

Antwort

Wenn Sie eine Selbständigkeit im Bäcker-Handwerk anstreben, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. erteilte Ausnahmebewilligung) notwendig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Tätigkeit lediglich im Nebenberuf ausüben möchten bzw. ein Kleingewerbe betreiben möchten. Entscheidend ist die handwerkliche Dienstleistung, die Sie Ihren Kunden anbieten möchten.

Sie haben übrigens immer, wenn Sie selbst die erforderliche Qualifikation nicht vorweisen können, die Möglichkeit einen sog. fachlich-technischen Leiter (Betriebsleiter) einzustellen. Dieser würde die Qualifikation in Ihren Betrieb einbringen und Ihnen somit die Selbstständigkeit im meisterpflichtigen Gewerk ermöglichen. Bitte lassen Sie sich hierzu von der zuständigen Handwerkskammer beraten. Vielleicht erfüllen Sie selbst auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) bzw. einer Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO (Altgesellenregelung). Hier rate ich Ihnen ebenso zur Kontaktaufnahme mit der Handwerkskammer.

Technische Auflagen für die Einrichtung eines Bäckerbetriebes können Sie in der Regel bei den technischen Beratern der Handwerkskammern erfragen. Sie sollten sich insbesondere über mögliche baurechtliche bzw. hygienetechnische Auflagen informieren. Weitere Ansprechpartner können hier Gesundheitsämter sein.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
August 2018

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