Tischlergeselle: Holzmöbel designen und kleinere Reparaturen ausführen?
Frage
Ich bin seit 1983 Tischlergeselle und arbeite seitdem auch als Tischler. Da ich seit ca. sieben Jahren nebenbei Freiberufler bin (designen von Holzlampen und Büroaccessoires) möchte ich gerne meine handwerklichen Fähigkeiten im größeren Umfang anbieten. Ich würde gerne Holzmöbel designen und kleinere Reparaturen ausführen. Soweit ich mich informiert habe, kann ich keine Tischlerarbeiten anbieten, da ich keinen Meisterbrief habe und auch keine leitende Stellung bei einer Tischlerei hatte (Altgesellenregelung). Nun ist meine Idee, ein Gewerbe als Hausmeisterservice anzumelden und als Schwerpunkt kleine Reparaturen anzubieten. Möbel designen ist meiner Meinung nach als Freiberufler möglich, aber keine Fertigung nach Kundenwunsch. Jetzt bitte ich um Ihre Meinung und welche Möglichkeiten mir bestehen.
Antwort
Wenn Sie eine Selbstständigkeit in dem von Ihnen beschriebenen Bereich aufnehmen möchten, ist voraussichtlich eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Tischler-Handwerk erforderlich. Ihre vorgeschlagene Lösung einer Anmeldung eines Gewerbes als „Hausmeisterservice" funktioniert nicht, insbesondere sind keine Reparaturarbeiten in dem von Ihnen angegebenen Bereich erlaubt.
Ich schlage Ihnen alternativ vor, dass Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer bezüglich einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO für das Tischler-Handwerk erkundigen. Diese stellt, genau wie die von Ihnen genannte Altgesellenregelung, eine gleichwertige Qualifikation zur abgeschlossenen Meisterprüfung dar. Eine leitende Funktion ist hier nicht nachzuweisen. Die zuständige Handwerkskammer können Sie unter www.handwerkskammer.de ermitteln.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer Düsseldorf
Stand:
September 2020
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr