Wohnungssanierung: meisterpflichtig?
Frage
Ich habe ein Gewerbe angemeldet und biete Wohnungsräumungen und Entrümpeln an sowie handwerksfreie Gewerke. Darf ich komplette Wohnungen sanieren oder benötige ich einen Meister zum Streichen? Trockenbau ist ja möglich - aber Streichen darf ich nicht. Stimmt doch - da ich ja keinen Meister habe?
Antwort
Was möchten Sie genau für Arbeiten anbieten, wenn Sie „Wohnungen sanieren“? Sie müssten genau angeben, welche Arbeiten genau im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit Ihren Kunden angeboten werden sollen. Ich rate Ihnen, sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen und die Details Ihrer geplanten Tätigkeit von dort bezüglich einer möglichen Meisterpflicht einschätzen zu lassen. Die für Sie zuständige Handwerkskammer finden Sie online.
Wenn Sie selber etwas recherchieren und einschätzen möchten, welche Arbeiten nicht meisterpflichtig sind, können Sie bei der Handwerkskammer Düsseldorf zwei Listen mit den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) und den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2) finden. Die Tätigkeiten der beiden Listen sind lediglich bei der Handwerkskammer anzuzeigen. Sie benötigen für die selbstständige Ausübung keine Qualifikation.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Januar 2019
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