Frage
Ich möchte ein Nebengewerbe im Elektrohandwerk gründen, welche Kosten kommen neben der Betriebsausstattung auf mich zu?
Kann ich auch geringfügig Beschäftigte einstellen?
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Ich möchte ein Nebengewerbe im Elektrohandwerk gründen, welche Kosten kommen neben der Betriebsausstattung auf mich zu?
Kann ich auch geringfügig Beschäftigte einstellen?
Eine genaue Auflistung, welche Kosten bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auf Sie zukommen werden, können wir Ihnen nicht benennen. Wir geben Ihnen aber gerne einige Hinweise zu möglichen Kosten. Melden Sie ein Gewerbe an, so zahlen Sie dafür eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Stellen Sie Mitarbeiter ein, so zahlen Sie auch einen Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, erfahren Sie an der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404. Aufgrund der Kammerzugehörigkeit (HWK/ IHK) können Beiträge fällig werden. Für Existenzgründer und Kleinunternehmen gelten besondere Regelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so teilen Sie bitte die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenkasse mit.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig (seit Januar 2024) 538 Euro im Monat nicht überschreitet.
Für die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens wird eine achtstellige Betriebsnummer benötigt. Diese ist bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Weiterhin besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Wir empfehlen Ihnen, sich bei weiteren Fragen direkt an die Minijob-Zentrale zu wenden:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Service-Center: 0355 2902 70799 (Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr)
Telefax: 0201 384-979797
Internet: www.minijob-zentrale.de
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
Januar 2022