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Foodtruck: selbst gebackene Kuchen verkaufen?

Frage

Ich bin gelernte Hotelfachfrau und Hobby-Bäckerin. Nun möchte ich mein Hobby zum Beruf machen und mit einem Foodtruck andere Menschen mit meinen süßen Naschereien beglücken. Nun habe ich gelesen, dass man eine Ausbildung als Konditor/ Bäcker haben muss, um dies tun zu dürfen. Entspricht dies der Wahrheit oder reicht meine Ausbildung in der Gastronomie dafür aus? Außerdem möchte ich die Vorbereitungsküche für den Foodtruck in mein privates Wohnhaus integrieren und dafür auch Umbaumaßnahmen vornehmen. Ist dies zulässig oder muss ich mein privates Grundstück auf eine gewerbliche Nutzung ummelden?

Antwort

So wie Sie Ihre zukünftige Selbstständigkeit beschreiben, liegt wahrscheinlich ein sog. Reisegewerbe bzw. Marktgewerbe vor. Dafür benötigen Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung. Die Regelungen der HwO (Handwerksordnung) gelten nur für das klassische stehende Gewerbe, d.h. dass einer Selbstständigkeit von dieser Seite aus nichts im Wege stünde. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich vorab mit dem zuständigen Ordnungsamt bzw. mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um eine bindende Aussage zum Sachverhalt zu erhalten.

Beim Umbau des privaten Wohnhauses bitte ich Sie zu beachten, dass bau- und planungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen sind. Sie müssen für den Teil des Wohnhauses, der gewerblich genutzt werden soll, einen Nutzungsänderungsantrag bei der zuständigen Baubehörde stellen. Ich rate Ihnen dringend, sich vor dem Umbau bei der Behörde über etwaige Auflagen zu erkundigen. Auch Architekten können in diesem Zusammenhang Hilfestellung leisten.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
September 2017

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