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Gitarren reparieren, E-Gitarren neu gestalten: Eintrag in Handwerksrolle?

Frage

Ich interessiere mich für Gitarren und habe mir verschiedene Fähigkeiten über die Jahre angeeignet. Zum einen beherrsche ich die gängigen Wartungsarbeiten wie Einstellen, Reinigen, Pflege und Reparatur von E-Gitarren und Bässen. Das Zweite ist was mir am meisten Freude macht und zwar die komplette Neugestaltung von E-Gitarren. Dazu wird die Gitarre komplett auseinander genommen und von mir neu gestaltet. Die Ideen und Entwürfe kommen dabei von mir, ich habe meinen eigenen Stil. Bislang habe ich Gitarren angekauft, gestaltet und dann als Kleingewerbetreibender zum Kauf angeboten. Heute kam ein Brief von der Handwerkskammer - ich würde die Tätigkeit eines Zupfinstrumentenbauers ausüben und folglich seien 150 Euro Anmeldegebühr bei der Handwerkskammer fällig. Hat dies so seine Richtigkeit?

Antwort

So, wie Sie Ihre Tätigkeit beschreiben, kann man von einer Tätigkeit des Zupfinstrumentenmacher-Handwerks und ggf. sogar von Arbeiten aus dem Elektrotechniker-Handwerk (Reparatur von E-Gitarren und Bässen) ausgehen. In beiden Fällen ist eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig, die mit Kosten verbunden ist.

Daher rate ich Ihnen dringend, den Sachverhalt mit der Handwerkskammer zu klären, die Sie angeschrieben hat. Sie sollten sich mit der Abteilung Handwerksrolle, die sich mit Handwerks- und Gewerberecht auseinandersetzt, in Verbindung zu setzen.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Handwerkskammer Düsseldorf

Stand:
Juli 2020

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