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Hausmeistertätigkeit plus Renovierungen anbieten: Qualifikation?

Frage

Ich habe jetzt mein Gewerbe als Hausmeister angemeldet. Jetzt möchte ich aber noch mehr machen, wie Renovier-Arbeiten (Streichen, Tapezieren, Bodenlegen usw.). Als was soll ich ein Gewerbe anmelden und brauche ich einen Meisterbrief oder Qualifikationsschein?

Antwort

Seit dem 13.02.2020 sind einige Tätigkeiten, die bisher den zulassungsfreien Handwerken zugeordnet waren, wieder meisterpflichtig - so auch das von Ihnen beschriebene Raumausstatter-Handwerk (Tapezieren, Streichen etc.). Für die Aufnahme der Tätigkeit in Ihren Gewerbegegenstand müssen Sie nun eine abgeschlossene Meisterprüfung vorweisen. Ich rate Ihnen daher, den Sachverhalt direkt mit der für Ihren Ort zuständigen Handwerkskammer zu klären.

Das Bodenleger-Gewerbe ist nach wie vor ein handwerksähnliches Gewerbe und kann bei der Handwerkskammer angemeldet bzw. beim Gewerbeamt ergänzt werden.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer-Düsseldorf

Stand:
September 2020

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