Antwort
Die Tätigkeit, die Sie beschreiben, könnte dem sog. Keramiker-Handwerk zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um ein sog. zulassungsfreies Handwerk. Für eine Selbständigkeit in diesem Bereich benötigen Sie keine abgeschlossene Ausbildung bzw. Meisterprüfung. Die Anmeldung würde bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer erfolgen. Ich empfehle Ihnen, vor der Registrierung, bei der Handwerkskammer anzufragen, ob es sich tatsächlich um eine Tätigkeit aus dem Keramiker-Handwerk handelt bzw. ob eine Erfassung notwendig ist. Die zuständige Handwerkskammer finden Sie unter www.handwerkskammer.de.
Neben der Registrierung bei der Handwerkskammer müssten Sie bei der Stadt einen Gewerbeschein beantragen. Sollten Sie das Gewerbe lediglich im Nebenerwerb ausüben, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an. In der Regel kostet eine Anmeldung eine einmalige Gebühr in Höhe von 20 Euro bis 30 Euro je nach Stadt bzw. Gemeinde.
Des Weiteren werden Sie vom Finanzamt kontaktiert. Hier müssen Sie den sog. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ihres Betriebes einreichen. Die Unterlagen schickt Ihnen die Finanzverwaltung in der Regel nach der Gewerbeanmeldung automatisch zu. Lassen Sie sich bitte von einem Steuerberater unterstützen. Auch hier ist der Hinweis auf eine mögliche nebenberufliche Selbstständigkeit bitte zu nennen.
Eine weitere Registrierung ist bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich. Für Selbstständige im Keramiker-Handwerk ist die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) zuständig. Sie finden dort Angaben zum aktuellen Beitrag bzw. eine Kundenhotline, um sich persönlich zu informieren. Bei der Berufsgenossenschaft handelt es sich um die gesetzliche Unfallversicherung für Ihren Betrieb. Diese ist für die Regulierung von Arbeitsunfällen von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern zuständig.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer Düsseldorf
Stand:
Februar 2019
Tipps der Redaktion