Antwort
Wenn Sie sich als Fotograf selbstständig machen möchten, ist grundsätzlich die Registrierung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer notwendig. Bei der Entscheidung darüber kommt es darauf an, welche Art von Fotografie Sie anbieten. Sollten Sie klassische Auftragsfotografie anbieten (z.B. Hochzeiten, Geburtstage etc.) ist die Registrierung bei der Handwerkskammer notwendig. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Sie das Gewerbe lediglich im Nebenberuf ausüben bzw. nur einen geringen Umsatz tätigen. Die grundsätzliche Pflicht zur Registrierung und ggf. Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Eintragungsgebühr bliebe bestehen. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Kosten von Seiten der Handwerkskammer auf Sie zukommen. Im Internet finden Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer.
Daneben gibt es die Möglichkeit als freiberuflicher Fotograf tätig zu werden. Hierzu empfehle ich Ihnen, ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu führen. Das hätte für Sie den Vorteil, dass Sie keine Gewerbeanmeldung tätigen müssten und somit auch nicht verpflichtet wären, sich bei der Handwerkskammer registrieren zu lassen. Ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, wird immer im Einzelfall entschieden. Beispielsweise werden Werbefotografinnen und Werbefotografen oder Fotografinnen für Zeitungen und Zeitschriften bzw. Fotografen für Zeitungen und Zeitschriften teilweise als Freiberuflerinnen bzw. als Freiberufler akzeptiert.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Stand:
Juli 2019
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