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Selbstgenähtes verkaufen: handwerkliche Tätigkeit?

Frage

Ich möchte gern Selbstgenähtes verkaufen. Es sind kleine Dinge des täglichen Bedarfs, wie Einkaufsbeutel, Abschminkpads, Windeln und anderes. Teilweise sind diese Dinge aus ausrangierter Kleidung gefertigt als Upcycling. Wie kann man das bezeichnen? Zählt es zum Handwerk oder ist das schon Kunst?

Antwort

Der von Ihnen angegebene Tätigkeitsbereich unterliegt nicht den Regelungen der HwO (Handwerksordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist ohne die Registrierung bei der Handwerkskammer möglich. Sie müssen auch keine spezielle Qualifikation für die Selbstständigkeit nachweisen. Ihr Betrieb wird bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) registriert. Informieren Sie sich bitte vorab, welche Kosten (ggf. Eintragungsgebühr, Beitrag) auf Sie zukommen. Ich empfehle ebenso, vor Aufnahme der Selbstständigkeit ein Gespräch mit einem Steuerberater zu führen. In Ihrem Fall ist es evtl. sinnvoll, die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

In den künstlerischen Bereich lässt sich Ihre Tätigkeit aus meiner Sicht nicht einordnen. Sie werden eine Gewerbeanmeldung tätigen müssen. Ich schlage vor, dass Sie die „Herstellung von Einkaufsbeuteln, Abschminkpads, Windeln“ anmelden. Der Bereich lässt sich schlecht unter einem Oberbegriff zusammenfassen.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juni 2018

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