Antwort
Der von Ihnen angegebene Tätigkeitsbereich unterliegt nicht den Regelungen der HwO (Handwerksordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist ohne die Registrierung bei der Handwerkskammer möglich. Sie müssen auch keine spezielle Qualifikation für die Selbstständigkeit nachweisen. Ihr Betrieb wird bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) registriert. Informieren Sie sich bitte vorab, welche Kosten (ggf. Eintragungsgebühr, Beitrag) auf Sie zukommen. Ich empfehle ebenso, vor Aufnahme der Selbstständigkeit ein Gespräch mit einem Steuerberater zu führen. In Ihrem Fall ist es evtl. sinnvoll, die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
In den künstlerischen Bereich lässt sich Ihre Tätigkeit aus meiner Sicht nicht einordnen. Sie werden eine Gewerbeanmeldung tätigen müssen. Ich schlage vor, dass Sie die „Herstellung von Einkaufsbeuteln, Abschminkpads, Windeln“ anmelden. Der Bereich lässt sich schlecht unter einem Oberbegriff zusammenfassen.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juni 2018
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