Antwort
Anbei übermittele ich Ihnen mal die genaue Definition der von Ihnen angesprochenen Tätigkeit "Textilgestalter" (Nr. 20).
Entwurf und Ausführung von Handstickerei wie:
- Weißstickerei an Wäsche;
- Stickerei an Damen- und Kinderkleidern, Blusen, Schürzen u.ä. Kleidungstücken,
- Tapisseriearbeit als Buntstickerei sowie als Stramin-, Kanevas-, Netzstickerei u.ä.
- Fahnen-, Paramenten-, Uniform- und Abzeichenstickerei
Entwurf und Ausführung von Maschinenstickerei wie:
- Weiß- und Buntstickerei in Flachsticktechnik an Wäsche und Kleidern;
- Fahnen-, Paramenten-, Uniform und Abzeichenstickerei;
- Kurbelstickerei an Kleidern u.ä.
Herstellung von handgewebten Wäschestoffen wie Bauernleinen, Batiste, Handwäschestoffe, Bettwäsche und Tischdecken; Herstellung von handgewebten Oberbekleidungsstoffen für Mäntel, Anzüge, Kleider, Schals u.ä.
Herstellung von handgewebten Ausstattungsstoffen wie Diwandecken, Tischdecken, Kissenbezüge, Schürzenstoffe, Vorhangstoffe, Gardinenstoffe, Möbelstoffe und Wandbespannstoffe; Herstellung von handgewebten Gebrauchstoffen für Handarbeit u.ä.
Herstellung von Handwebstoffen besonderer Art wie Inlett, Atlas, Georgette und Seide; Herstellung von Wandbehängen; Herstellung und Instandsetzung von Teppichen und Matten wie Allgäuer Teppiche, Bandteppiche, Kelimteppiche, Smyrnateppiche, Schafwollteppiche sowie Instandsetzung einschließlich Kunststopfen von Knüpfteppichen, Gobelins, Seiden, Tuchen, Gabardinen, Cheviots, Kammgarnen und alten Geweben.
Schauen Sie gerne, ob eine Tätigkeit mit dem angebotenen Leistungsspektrum Ihres Angebots übereinstimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, tendiere ich auch zur Mitgliedschaft bei der IHK.
Eine letztendliche Entscheidung kann evtl. auch erst nach Abstimmung beider Institutionen (IHK und HWK) gefällt werden. Zur letztendlichen Klärung sollten Sie beide örtlich zuständigen Kammern einmal kontaktieren.
Quelle:
André-Alexander Maaß
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
April 2014