Frage
Welche Voraussetzungen seitens der Handwerkskammer muss ich erfüllen, um Onlineschulungen zum Thema Dreadlock-Styling anbieten zu dürfen? Soweit ich informiert bin, benötige ich einen Meister oder eine Ausnahmebewilligung nur, sofern ich Haarstyling an Kunden vornehme, nicht aber, wenn ich andere Stylisten in Lehrgängen schule. Ist das korrekt?