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Handwerksmeister Metall: Selbständigkeit als Metalbauer?

Frage

Könnte ich mich mit dem Meistertitel „Handwerksmeister Metall" als Metallbauer selbständig machen und in der Handwerksrolle eintragen lassen?

Antwort

Der Metallbauer ist in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt und gehört somit zum Handwerk mit Meisterpflicht.

Wenn Sie eine Meisterprüfung im Bereich Handwerksmeister Metall nachweisen können oder eine Ausnahmebewilligung dafür haben, ein zulassungspflichtiges Handwerk auszuüben, können Sie mit dem betreffenden Handwerk in die Handwerksrolle Ihres Bezirks eingetragen werden.

Zur individuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
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Stand:
Januar 2021

Tipps der Redaktion:

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