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Hundetrainerin: Voraussetzungen für das Mieten von Räumlichkeiten

Frage

Ich bin Hundetrainerin und möchte gerne Vorträge/Seminare anbieten die zwischen 2-6 Stunden in Anspruch nehmen können. Leider habe ich keine eigenen Räumlichkeiten. Kann ich dafür einfach Räumlichkeiten mieten die man auch als Privatperson einfach mieten kann? (Zum Beispiel in Restaurants) oder muss ich als Kleinunternehmerin Voraussetzungen erfüllen? Muss ich zum Beispiel eine Veranstaltung anmelden? Oder gibt es möglicherweise Probleme beim Nutzungsrecht?

Antwort

Als Hundetrainerin – auch wenn Sie Kleinunternehmerin nach UstG §19 sind – benötigen sie eine Gewerbeanmeldung, um unternehmerisch tätig zu werden. Für Ihre Vorträge/Seminare können Räumlichkeiten wie z.B. Restaurants mieten, wenn das Nutzungsrecht des Raumbetreibers dies zulässt. D.h. nicht Sie sind dazu verpflichtet ein Nutzungsrecht in einem angemieteten Raum sicherzustellen, sondern der Vermieter/die Vermieterin eines Raumes hat dies sicherzustellen.
 
Als Veranstalterin (z.B. von Seminaren) sind Sie verpflichtet, die Teilnehmenden bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Als Hundetrainerin ist für Sie die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) zuständig. Wenn Ihnen darüber hinaus die Anerkennung nach §11 Abs.1 Nr. 8f TSchG vorliegt, sollten Sie alle formellen Voraussetzungen erfüllt haben, um Vorträge und Seminare durchzuführen.


Quelle: Dr. Angelika Eichenlaub
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Mai 2024

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