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Möbelbau, Reparatur und Montage: meisterpflichtig?

Frage

Ich möchte ein Kleingewerbe mit den Tätigkeiten Möbelbau, Reparatur und Montage ausführen. Ich möchte gerne wissen, ob es eine Meisterpflicht gibt und welche Voraussetzungen vorliegen, um ein Kleingewerbe zu gründen.

Antwort

Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit kann dem Tischler-Handwerk zugeordnet werden. Daher rate ich Ihnen dringend, sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de

Stand:
Oktober 2020

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