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Nebenerwerbsgründung: Rechtsform? Umsatzsteuer?

Frage

Ich arbeite Vollzeit in einem Unternehmen und möchte nun nebenbei und selbständig Lehrgänge zum Erwerb von Sprechfunkzeugnissen durchführen. Mein Arbeitgeber hat dem bereits zugestimmt. Welche Rechtsform sollte ich für mein Gewerbe wählen? Einzelunternehmen? Und m.E. bin ich nicht verpflichtet Umsatzsteuern zu zahlen, da die Jahreseinkünfte deutlich unter 10.000 Euro und damit unter den Grenzwerten liegen, korrekt? Die Befreiung müsste ich aber nach der Gründung des Einzelunternehmens beantragen? Und abschließend muss ich die Einkünfte in meiner privaten Steuererklärung auch angeben, oder?

Antwort

Die Wahl der Rechtsform ist von mehreren Faktoren abhängig. Die Publikation „GründerZeiten 11" bietet einen ersten Überblick über die einzelnen Rechtsformen:

Möglich ist auch, das Unternehmen als „Einzelunternehmen“ zu gründen und die Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Wenn Sie die „Kleinunternehmerregelung“ nutzen möchten, ist hierfür der Umsatz im Kalenderjahr ausschlaggebend. Der Freibetrag liegt bei 22.000 Euro im Kalenderjahr. Sie erhalten von Ihrem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Mit dem Ausfüllen dieses Fragebogens müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.

Hilfreiche Informationen zu Ihren steuerlichen Fragen finden Sie auf diesen Internetseiten.

Alle weiteren Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an einen Steuerberater oder an das Finanzamt.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gern an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Dezember 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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