Navigation

Non-profit-Organisation: Rechtsform

Frage

Ich möchte eine Existenzgründung im Bereich Non-profit eCommerce starten, wobei Fairtrade-Produkte an non-profit /gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Weltläden verkauft und geliefert werden.

Die Software soll es ermöglichen, Sammelbestellungen einzelner User (Mit- oder Nichtmitglieder eines Vereins) von den auf der Plattform gemeldeten Herstellern (in Nicht-EU Ausland) zu organisieren, wobei die Lieferung über die Vereine stattfindet, wo sie dann abgeholt werden. Die Gewinne sollen als zinsloses Darlehen oder als Förderungen an nachhaltige Projekte in den Herstellungsländer gehen.

Welche Rechtsform(en) eignet sich für diese Gründung? Welche rechtliche Vorrausetzungen sollen meine potentielle gemeinnützige Handelspartner erfüllen, damit sie über meine Plattform Waren beziehen bzw. verkaufen können?

Welche Stellen eignen sich zur Betreuung dieser Art von Start-ups bzw. Geschäftsmodell-Recherche?

Antwort

Die häufigsten gemeinnützigen Rechtsformen sind gUG, gGmbH, e.V. und Stiftung. Möglich sind etwa auch die gAG oder die Genossenschaft (in Ihrem Fall die Einkaufsgenossenschaft).

Beispiel: gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Diese Rechtsform wird von Gründern mit wenig Stammkapital bevorzugt, die eine Kapitalgesellschaft gründen und dabei nicht auf die Haftungsbeschränkung verzichten wollen. Die Gründung kann man bereits ab einem Euro Stammkapital vornehmen. Aber: geringes Stammkapital erhöht das Insolvenzrisiko! Voraussetzung ist der gemeinnützige Geschäftszweck. Eine gUG kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet und geführt werden. Besonders zu beachten sind steuerliche Vorteile. Die Gründung ist relativ unkompliziert, die Kosten belaufen sich auf ca. 1.200 bis 1.500 Euro. Eine gemeinnützige UG kann sich aber über Spenden teilfinanzieren. Sie kann auf Grund der Gemeinnützigkeit Spendenbescheinigungen ausstellen. Eine Finanzierung durch Mitglieder findet nicht statt. Die Erschließung von Fremdkapital steht unter Vorbehalten gegenüber der Rechtsform mit meist geringer Kapitalausstattung. Der Zugang zu Fördermitteln ist erschwert. Hier ist die gGmbH im Vorteil.

Nach der Abgabenordnung (AO) sind in § 52 gemeinnützige Zwecke definiert. Hierzu zählt etwa die „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit“. Welche Bindungen dabei an die Lieferanten bestehen, muss im Einzelfall gesondert geklärt werden. Die Anforderungen an die Lieferanten sind vor allem auch von den Vorgaben der belieferten gemeinnützigen Organisationen abhängig.

Der Unternehmensgegenstand sollte mit dem zuständigen Finanzamt vorab abgestimmt werden, um nach der Gründung und Eintragung der Gesellschaft die Gemeinnützigkeit zu gewährleisten. Dies sollte unbedingt vor der Gründung der Gesellschaft erfolgen. Muss die Satzung später geändert werden, weil das Finanzamt die Regelungen beanstandet, können unnötige Kosten entstehen oder die Gründung grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Zu bestehenden Förderprogrammen informiert das BMWK im Existenzgründungsportal ausführlich. Zum geförderten Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern informiert die IHK Nürnberg. [dto.]

Hier finden Sie auch einen Beraterpool. Mögliche Förderungen sind vor allem Fördermittel und Zuwendungen der öffentlichen Hand (Bundesmittel, Landesmittel, Kreismittel, kommunale Mittel), Europäische Förderprogramme, Förderstiftungen und Förderfonds.

Einen Überblick zu „Geeigneten Rechtsformen für Sozialunternehmen in Deutschland“ bietet der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander

Unternehmensberatung

Stand:
Februar 2021

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben