Antwort
Sie benötigen für den Vertrieb von Schnaps - ich gehe davon aus, dass es sich dabei um hochprozentigen Alkohol handelt - eine Konzession.
Die Anzeige zur Führung einer Gaststätte und die Beantragung der Erlaubnis (Konzession) erfolgen beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt. Die Beantragung einer Erlaubnis ist nur dann notwendig, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Um eine Konzession zu erhalten, müssen persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und bestimmte objektbezogene Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Die persönliche Zuverlässigkeit wird nachgewiesen durch:
- polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch:
- Gesundheitszeugnis nach § 18 Bundes-Seuchengesetz (Altregelung) (Gesundheitsamt)
- oder die sog. Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt), darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein
- fachbezogene Ausbildungsabschlüsse
- oder den Unterrichtungsnachweis einer IHK nach § 4 Gaststättengesetz (Gaststättenunterrichtung) (Industrie- und Handelskammer)
- Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) (IHK Koblenz sowie diverse Anbieter)
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Stand:
November 2020
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