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Dienstleistungen online anbieten: Kleingewerbe anbieten?

Frage

Ich möchte neben dem Studium gerne ein wenig Geld im Internet verdienen. Genauer gesagt: Ich möchte auf einem externen Webportal unterschiedliche Dienstleistungen anbieten. Dazu würde ich gerne noch Bilder (und ggf. auch Videos) über Stock-Anbieter verkaufen. Gerne würde ich dafür auch noch eine eigene Webseite/Blog erstellen, auf der meine Leistungen/Bilder zu sehen sind und auf der auch Werbung laufen soll. Ich gehe stark davon aus, dass diese Tätigkeiten mich dazu zwingen würden, ein Kleingewerbe zu gründen, oder? Welche Formulare müsste ich dafür ausfüllen? Muss ich eine EÜR einreichen? Voraussichtlich wird kein großes Einkommen damit erzielt. Deshalb interessiert es mich, ob sich der Aufwand für mich dann überhaupt lohnt.

Antwort

Sobald Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten, ist diese auch anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden.

Wählen Sie bei Ihrer Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit keine andere Rechtsform, so sind Sie ein Einzelunternehmer und können zur Ermittlung Ihres Gewinns die einfache Buchführung wählen. Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Für das Jahr 2019 beträgt der Grundfreibetrag 9.168 Euro (Alleinstehende) bzw. 18.336 Euro (Ehepaare). Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Zur Ermittlung des Einkommens wird in der Regel die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) verwendet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.

Wenn Ihr Umsatz im ersten Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt und Sie im zweiten Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen, können Sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Weitere Informationen hierzu finden Sie finden Sie ebenfalls im BMWi-Existenzgründungsportal.

Für steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder an einen Steuerberater.

Wenn Sie die selbständige Tätigkeit neben dem Studium ausüben möchten, müssen Sie dies der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse melden. Bitte beachten Sie, dass das Erscheinungsbild Student nur dann vorliegt, wenn Sie für das Studium mehr Zeit aufwenden, als für die selbständige Tätigkeit. Das heißt, arbeiten Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit, behalten Sie den Status Student und bleiben studentisch versichert. Sollten Sie zudem familienversichert sein, so gilt für die Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 445 Euro monatlich (2019) bei einer selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 wenden.

Wer ein Unternehmen (unabhängig von der Art der Tätigkeit / auch nebenberuflich) eröffnet, muss dieses zudem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Sie können sich bei Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit vor der Gründung auch bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten lassen. Zu den Kontaktdaten Ihrer IHK vor Ort.

Hilfreiche Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2019

Tipps der Redaktion:

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