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Donuts herstellen und online verkaufen?

Frage

Ich möchte neben meinem Studium einen Donut-Online-Shop eröffnen. Die Donuts möchte ich selbst herstellen und online verkaufen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ich habe bereits ein Gesundheitszeugnis und mein Gewerbe angemeldet.

Antwort

Wenn Sie sich in dem von Ihnen genannten Bereich selbstständig machen, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung im Bäcker-Handwerk erforderlich. Die Gewerbeanmeldung, die Sie bisher getätigt haben, reicht alleine für die Legitimierung des Betriebes nicht aus. Eine zusätzliche Registrierung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer ist erforderlich. Diese kann nur vorgenommen werden, wenn Sie die notwendige Qualifikation vorweisen können (Meisterprüfung oder ein entsprechendes Äquivalent). Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Sie die Tätigkeit lediglich im Nebenberuf und im geringen Umfang ausüben.

Ich schlage Ihnen vor, dass Sie sich über die folgenden Lösungsmöglichkeiten Gedanken machen:

  1. Einstellen einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters
    Wenn Sie nicht die erforderliche Qualifikation für das von Ihnen angemeldete Gewerbe vorweisen können, ist es möglich, eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter einzustellen. Dieser muss auf Grundlage eines Arbeitsvertrages bei Ihnen angestellt - eine Einstellung auf freiberuflicher bzw. beratender Basis ist nicht möglich - und beschäftigt werden. Grundsätzlich muss eine Betriebsleiterin und ein Betriebsleiter in Vollzeit beschäftigt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich, mindestens aber vier Stunden täglich. Ich empfehle Ihnen, falls Sie eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter einstellen möchten, vorab mit der zuständigen Handwerkskammer in Kontakt zu treten, um die exakten Bedingungen für die Einstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters zu erfragen.
  2. Beantragung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO
    Vielleicht erfüllen Sie die Bedingungen für die Beantragung einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung). Für die Beantragung einer Ausnahmebewilligung müssten Sie einen Ausnahmegrund vorweisen. Dieser könnte darin liegen, dass Sie lediglich Donuts backen und zum Verkauf anbieten. Falls die Beantragung möglich ist, müssen Sie eine sog. Sachkundeprüfung ablegen. Diese ist in drei Teile (Fachtheorie und -praxis, Kaufmännisch-rechtlicher Teil) gegliedert. Bestehen Sie die Prüfung mit mindestens ausreichender Leistung, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Bitte informieren Sie sich bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer über das Verfahren und insbesondere über die Dauer und die Kosten.

Des Weiteren empfehle ich Ihnen, abklären zu lassen, ob der Standort, an dem Sie die Donuts herstellen, auch für diese Art der gewerblichen Tätigkeit geeignet ist. Dazu rate ich Ihnen Kontakt mit den technischen Beraterinnen und Beratern (Standortberaterinnen/ Standortberatern) der Handwerkskammer aufzunehmen. Diese können klären, ob eine derartige gewerbliche Tätigkeit an dem von Ihnen gewählten Standort möglich ist, ob es hygienetechnische Auflagen des Gesundheitsamtes gibt und wie Sie an eine entsprechende Genehmigung kommen.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer

Stand:
Januar 2024

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