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Gesundheits- und Ernährungsberatung anbieten? Nahrungsergänzungsmittel verkaufen?

Frage

Ich bin Student und möchte demnächst nebenher selbständig Gesundheits- und Ernährungsberatung anbieten. Ein entsprechendes Studium habe ich abgeschlossen. Des Weiteren möchte ich Nahrungsergänzungsmittel verkaufen. Darf ich mich Gesundheitscoach, Ernährungscoach, Lifestyle-Coach nennen? Wie sieht es mit dem rechtlichen Schutz des Begriffes „Naturmediziner" aus? Darf ich eine Praxis für genannte Tätigkeiten eröffnen? Kann diese auch eine virtuelle Praxis sein? Dürfte sie „naturmedizinische Praxis" oder „Praxis für Gesundheits- / Ernährungsberatung" heißen?

Antwort

Ja. Sie dürfen sich Gesundheitscoach, Ernährungscoach oder Lifestyle-Coach. „Coach" ist kein geschützter Begriff und kann von jedermann genutzt werden. In Ihrem Fall gilt dies im Besonderen, da Sie ja eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben.

Bei der Verwendung des Begriffs „Naturmediziner" wäre ich vorsichtiger - da hier der Eindruck entstehen könnte, dass Sie ein medizinisches Studium abgeschlossen haben.

Natürlich können Sie eine Praxis (offline und/oder online) für Ihre Beratungs-, Dienstleistungen und für den Verkauf entsprechender Nahrungsergänzungsmittel eröffnen. Sie sollten jedoch auch hier den Eindruck vermeiden, dass es sich um eine medizinisch zugelassene Praxis handelt. Das gilt entsprechend auch für die Namensfindung.

Bevor Sie mit Ihrem Gründungsvorhaben starten, sollten Sie für sich einen Business- und Finanzplan erarbeiten. Auf dieser Grundlage können Sie dann Ihre unternehmerischen Entscheidungen treffen. Wichtig wäre auch, dass Sie VOR Beginn der selbständigen Tätigkeit entsprechende betriebliche Versicherungen (mindestens betriebliche Haftpflichtversicherung) abschließen. Wenn Sie für Ihren Weg in die Selbständigkeit Unterstützung brauchen, können Sie in Bayern das mit 70 Prozent geförderte Vorgründungscoaching beantragen, sofern Sie die selbständige Tätigkeit noch nicht im Vollerwerb aufgenommen haben. Auch für ggf. notwendige Finanzierungen (für z.B. Anfangsinvestitionen) können Sie öffentliche Fördermittel bzw. öffentlich geförderte Gründungsdarlehen beantragen. Der Weg dazu führt immer über Ihre Hausbank und anschließend entweder zur KfW Förderbank oder zur LfA Förderbank Bayern.

Informieren Sie sich bitte noch über die Themen „Gewerbeanmeldung" (für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln) und „freiberufliche Anmeldung" (für den Coachingbereich). Sofern Ihre Ausbildung vom Finanzamt anerkannt wird, können Sie Ihre Dienstleistungen als freiberufliche Tätigkeit anmelden und ausüben - der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln ist in jedem Fall eine gewerbliche Tätigkeit. D.h. Sie müssten für beide Bereiche eine getrennte Buchhaltung aufbauen - da Sie für die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer entrichten müssen. Informieren Sie sich auch über Regeln zum „Mini-One-Stop-Shop“.

Weitere Informationen:

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
Juni 2020

Tipps der Redaktion:

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