Frage
Ich habe noch keinen Job, da ich noch Schüler bin. Da ich schon volljährig bin, habe ich mich bei ebay als privater Verkäufer angemeldet. Die Sachen dort loszuwerden sehe ich mehr als Hobby denn als Absicht, damit Gewinn zu erzielen, da mir das Verkaufen großen Spaß macht und es eher als zusätzliches Taschengeld zu sehen ist. Doch bald bin ich mit der Schule fertig, sodass ich danach studieren möchte.
Da man als Student nur ein sehr knappes Budget zur Verfügung hat und man fast um einen 450 Euro-Minijob nicht drum herum kommt, wollte ich stattdessen den Verkauf bei ebay steigern. Ich habe mich darüber schon schlau gemacht und weiß, dass ich meinen Kontotyp als gewerblicher Verkäufer umstellen muss. Ich möchte Artikel aus dem Ausland günstig, teilweise auch über ebay, kaufen - um sie dann mit Gewinn wieder bei ebay zu verkaufen. Der Umsatz als Wiederverkäufer wird niedrig ausfallen, sodass ich als Kleinunternehmer einzustufen wäre.
Voraussichtlich werde ich mehr als bei einem 450 Euro-Minijob verdienen, aber wiederum die 17.500 Euro im ersten Jahr und die 50.000 Euro im zweiten Jahr nicht übersteigen, so dass ich keine Umsatzsteuer und die unrealisierbaren Gewerbesteuern zahlen müsste. Jetzt bleibt nur noch die Einkommenssteuer, bei der ich den Freibetrag von 8.354 Euro wahrscheinlich nicht überschreiten werde. Wieso ist der Freibetrag beim Minijob 450 Euro hoch und um als Kleinunternehmer eingeordnet zu werden monatlich umgerechnet fast 1.500 Euro sowie bei der Einkommenssteuer fast 700 Euro im Monat? Ich bin sehr skeptisch, dass ich als Kleinunternehmer außer der Einkommenssteuer (bei Überschreitung des Grundfreibetrags) nichts zahlen müsste.
Ist die Anmeldung eines Kleinunternehmens sowie die Errichtung eines zweiten ebay Shops von einem Familienangehörigen erlaubt - um so die Einnahmen aufzuteilen, damit man sicherzustellen kann, dass man die Freibetragsgrenze der Kleinunternehmerregelung nicht überschreitet? Da Sie sich darüber mehr auskennen, würde ich bitte wissen, ob das überhaupt stimmt. Außerdem bitte ich Sie darauf einzugehen, wie ich die Buchführung betreiben muss. Zusätzlich bin ich mir unsicher, wie man die ganzen Einnahmen berechnet. Beziehen sich die verschiedenen Freibeträge auf Brutto oder Netto? Kann ich einfach nur die Beträge, die ich von Käufern erhalte, addieren? Bedeutet das, dass wenn ich unter dem Grundfreibetrag und der Kleinunternehmerregelung angehöre, keine Kosten aufkommen? Habe ich etwas vergessen oder wo ist da der Haken?