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Masterstudent: freiberufliche Tätigkeit als Unternehmensberater?

Frage

Ich bin Masterstudent und studiere Wirtschaftsingenieurwesen. Neben meinem Studium möchte ich als selbständiger Unternehmensberater im Projektmanagement arbeiten. Ein erster Einsatz wäre in der Versicherungsbranche, jedoch sind in Zukunft auch andere Branchen denkbar. Die Projekte werden über eine Consulting-Firma vermittelt, die mich damit beauftragt. Ich bin mir unsicher, ob ich unter die Freiberufler falle oder aber ein Gewerbe anmelden muss.

Antwort

Beachten Sie bitte das folgende Urteil, hier nur in Kurzform: BFH (Bundesfinanzhof), 28.08.2003 - IV R 21/02
Amtlicher Leitsatz: Die selbstständige Beratungstätigkeit eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs auf zumindest einem Hauptgebiet der Betriebswirtschaftslehre ist der des beratenden Betriebswirts i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zumindest ähnlich.

Dazu noch ein Auszug aus diesem Urteil: (Zitat) Allerdings stimmt der Senat dem FG darin zu, dass ein Diplom-Wirtschaftsingenieur, sofern er Beratungsleistungen in wenigstens einem der genannten Hauptbereiche der Betriebswirtschaftslehre erbringt, als beratender Betriebswirt i.S.-im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG angesehen werden kann oder zumindest einen ähnlichen Beruf ausübt. Wirtschaftsingenieurwesen kann an Universitäten, an Fachhochschulen und Berufsakademien studiert werden (vgl. Bundesanstalt für Arbeit, www.berufenet.arbeitsamt.de). Ein Diplom-Wirtschaftsingenieur, der eine derartige Ausbildungseinrichtung absolviert hat, kann auch dann beratender Betriebswirt sein, wenn nicht alle Hauptbereiche der Betriebswirtschaftslehre Gegenstand der Abschlussprüfung waren. Der Senat hält diese Ausnahme von den an die Kenntnisse eines beratenden Betriebswirts gestellten Anforderungen für gerechtfertigt, weil einerseits bei den Unternehmen ein Bedarf für Beratung durch Fachleute mit betriebswirtschaftlicher und zugleich technischer Ausbildung besteht und weil andererseits auch der Beruf des Ingenieurs im Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG enthalten ist. Zwar hat der BFH es stets abgelehnt, einen "ähnlichen Beruf" bereits dann anzunehmen, wenn der Beruf nicht einem bestimmten Katalogberuf vergleichbar ist, sondern nur Ähnlichkeit mit der gesamten Gruppe der Katalogberufe aufweist (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil in BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27, unter 1.b). Der Beruf des beratenden Wirtschaftsingenieurs weist jedoch die Besonderheit auf, dass er zwei bestimmte Katalogberufe, den des beratenden Betriebswirts und den des Ingenieurs, miteinander verbindet. (Zitatende)

Die Bundesagentur für Arbeit gibt für das Wirtschaftsingenieurwesen die folgenden Kernkompetenzen an:
(Zitat) Kernkompetenzen, die man während des Studiums erwirbt:
Arbeitsvorbereitung, Betriebsmitteleinsatz planen, Betriebswirtschaftslehre, Controlling, Elektrotechnik, Kalkulation, Kosten- und Leistungsrechnung, Logistik, Maschinentechnik, Produktionsplanung, Produktmanagement, Standortanalyse, Wirtschaftsingenieurwesen (Zitatende)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, berufenet
www.berufenet.arbeitsagentur.de
aufgerufen am 23.09.2015

Projektmanagement umfasst mehrere Hauptgebiete der BWL.
Ergebnis: Sie müssen k e i n Gewerbe anmelden.

Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
September 2015

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