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Nachhilfe-Gruppe für Schüler: Was beachten bei Datenschutz und Versicherungen?

Frage

Ich bin 16 und würde gerne mit einigen meiner Freunde eine kostenpflichtige Nachhilfe-Gruppe starten, in der wir persönlich Schüler betreuen. Diese Nachhilfegruppe wird auf einem Messengerdienst erstellt.


Außerdem werden wir kostenpflichtige Zusatzinhalte wie Zusammenfassungen von Lektüren als PDF anbieten. Dafür haben wir vor, eine GbR zu gründen.

Ich habe nun das zuständige Amtsgericht kontaktiert und beantworte die Fragen der Rechtspflegerin. Jedoch bin ich mir bei einer Frage unsicher: "Wer ein Geschäft betreibt haftet für die Folgen. Kosten des Datenschutzes und der Versicherungen?"


Was genau ist damit gemeint? Welche Kosten können möglicherweise bezüglich des Datenschutzes aufkommen? Und welche Versicherungen sind denn überhaupt erforderlich?

Antwort

Die GbR ist ganz allgemein dafür verantwortlich, dass sie alle geltenden Gesetze einhält. Dazu gehören u. a. die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihre GbR muss beim Betrieb der Nachhilfegruppe alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. Hierfür kann es notwendig sein, sich sachkundigen Rat einzuholen, z. B. bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Dafür können Kosten entstehen.

Ob für den rechtskonformen Betrieb Ihrer Nachhilfegruppe über einen Messengerdienst ein solcher sachkundiger Rat erforderlich ist, kann ich Ihnen anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht sagen. Ebenso wenig kann ich Ihnen zu den Kosten Auskunft geben, da diese sich nach dem Einzelfall richten. Ein Rechtsanwalt, der sich mit Datenschutzrecht beschäftigt, kann Ihnen zu den Kosten in Ihrem konkreten Fall aber Auskunft geben, wenn Sie ihm Ihre Situation vollständig schildern.

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass Sie haften, wenn Sie einen Datenschutzverstoß begehen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie – notfalls durch externen Rat – sicherstellen, dass Sie hier keine Fehler begehen. Und diese Kosten sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Dies meint sicherlich auch die Rechtspflegerin mit ihrem Hinweis.

Gleiches gilt für etwaige Versicherungen, insbesondere für eine Haftpflichtversicherung, die Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihrer Nachhilfegruppe abdeckt.

Bei einer GbR müssen Sie zur Haftung Folgendes wissen: Jeder Gesellschafter einer GbR haftet Gläubigern der Gesellschaft gegenüber unmittelbar, primär und unbeschränkt. Das bedeutet u. a., dass jeder Gesellschafter unmittelbar mit seinem Privatvermögen haftet. Dieses Risiko kann durch eine Haftpflichtversicherung minimiert werden. Ob eine solche Haftpflichtversicherung oder weitere Versicherungen in Ihrem Fall sinnvoll sind, kann Ihnen z. B. eine Versicherungsmaklerin oder ein Versicherungsmakler sagen, wenn Sie ihm den vollständigen Sachverhalt schildern. Sofern eine Absicherung durch eine Versicherung sinnvoll ist, müssen Sie auch diese Kosten bei Ihrer Planung berücksichtigen.

Quelle:
Dr. Susanne Grimm
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Stand:
Mai 2021

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