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Schüler: Gewerbe anmelden?

Frage

In meiner Freizeit drehe ich selbst Glasperlen, aus denen ich dann unter anderem Schmuck mache. Ich würde diesen auch sehr gerne verkaufen, war auch schon auf kleineren Weihnachtsmärkten - würde aber auch sehr gerne in einem Laden verkaufen. Dieser Laden würde meine Sachen sehr gerne verkaufen, allerdings nur wenn ich eine Rechnung stelle. Das kann ich aber nur, wenn ich auch ein Gewerbe/Kleingewerbe habe - oder? Dann bin ich auf die Gemeinde gegangen, wo ich dann ein Kleingewerbe anmelden wollte. Dort hieß es aber, dass ich volljährig sein muss, um ein Gewerbe anzumelden (bin 16 Jahre alt) oder zum Vormundschaftsgericht muss. Meine Eltern haben nichts gegen die Anmeldung eines Kleingewerbes, allerdings wollen wir nicht zum Vormundschaftsgericht. Was kann ich tun?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe. Bitte klären Sie mit dem Gewerbeamt ab, ob in Ihrem Fall schon eine Gewerbeanmeldung notwendig ist - aber meiner Meinung nach müsste hier eine Gewerbeanmeldung erfolgen, wenn Sie so etwas dauerhaft anbieten wollen.

Da Sie minderjährig sind, sind Sie noch nicht voll geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ansatzpunkt ist bei Minderjährigen der §112 BGB. Sie können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur mit der Einwilligung Ihres gesetzlichen Vertreters, in der Regel Ihrer Eltern, eine Selbständigkeit anmelden. Zusätzlich benötigen Sie die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht.

Auch die IHK Hochrhein-Bodensee stellt folgende Informationen zur Existenzgründung bei Minderjährigen zur Verfügung: www.konstanz.ihk.de

Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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