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Selbständig arbeiten plus Ausbildung absolvieren?

Frage

Ich bin 21 Jahre alt und bin selbständig mit einem Imbiss. Ich möchte demnächst eine Ausbildung als Friseur machen. Wird sich da was ändern an meiner Einkommensteuer? Was muss ich beachten? Was könnte ich vom Amt beantragen?

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit neben der Ausbildung ist möglich, solange keine gegenteiligen Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag bestehen und Sie damit Ihre vertraglichen Pflichten als Auszubildender nicht vernachlässigen und sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sollten Sie die Aufnahme Ihrer Ausbildung sowie die Weiterführung Ihrer selbständigen Tätigkeit der Krankenkasse mitteilen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 / 340 60 66 - 01 wenden. Das Bürgertelefon erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Bei einer betrieblichen Ausbildung kann bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Ausführliche Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe finden Sie im Merkblatt „Berufsausbildungsbeihilfe“ der Agentur für Arbeit.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Einkommensteuer wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle:
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr -
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
September 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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