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Selbständig während Ausbildung: Anmeldung?

Frage

Ich befinde mich in einer Ausbildung. Da ich bereits Anfragen zu meiner Fotografie bekommen habe, würde ich damit gerne ein bisschen Geld nebenbei verdienen. Es handelt sich hierbei um Portraitfotografie sowie Fotografie von Hochzeiten und ähnlichen privaten Veranstaltungen. Die Einnahmen würden ein paar Hundert Euro im Jahr nicht überschreiten. Ich wäre also deutlich unter der Grenze von 17.500 Euro im Jahr. Darf ich mein Angebot einfach so online bewerben? Unter welchen Voraussetzungen darf ich für meine Dienste Geld verlangen? Müsste ich Rechnungen stellen und Steuern mit einberechnen? Welche Anmeldungen müssen erfolgen? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder mich bei der IHK melden mit entsprechenden Beiträgen und mein Einkommen versteuern? Wie ist die Verbindung mit meiner Ausbildung?

Antwort

Sobald Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten, ist diese auch anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Unterstützung, ob es sich bei Ihrer geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, erhalten Sie beim Gewerbeamt.

Sie sollten auch evtl. Vereinbarungen in Ihrem Ausbildungsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit einhalten. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber anzuzeigen sind und seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie berechtigten Interessen des Arbeitgebers nicht entgegensteht. Kommen Sie einer vertraglich vereinbarten Meldepflicht nicht nach, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie haben.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, teilen Sie die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit bitte Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Relevant sind dabei unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen rund um das Thema Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 wenden.

Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen (auch im Nebenerwerb), muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Die Grenze von 22.000 Euro Umsatz bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung hinsichtlich der Umsatzsteuer. Gründer, die im Jahr ihrer Gründung unter dieser Grenze bleiben, können die Kleinunternehmerregelung wählen. Der Kleinunternehmer muss dann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt entfällt ebenfalls. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Dort finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu Teilzeit- und Kleinstgründungen.

Die Industrie- und Handelskammer vor Ort bietet eine kostenfreie Existenzgründungsberatung.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

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