Antwort
Das Gewerbe muss in der Kommune angemeldet werden, in der es ausgeübt wird, d.h. dort wo der Standort des Ladenlokals sein wird. Für die Gewerbeanmeldung benötigt man lediglich einen gültigen Personalausweis. In dem konkreten Fall geben Sie bitte bei der Gewerbeanmeldung an, dass Sie das Gewerbe zunächst im Nebenerwerb ausüben.
Die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung erfolgt bei Einzelunternehmer*innen beim zuständigen Finanzamt am Wohnort. Die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung erfolgt auf dem Postweg. D.h. man bekommt nach der Gewerbeanmeldung automatisch Post vom Finanzamt mit den entsprechenden Unterlagen.
Beachten: Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden beziehungsweise eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellte (Vollzeit) ausüben, dann sollten Sie VOR Beginn der nebenberuflichen Selbständigkeit Ihren Arbeitgeber schriftlich um dessen Einverständnis bitten!!
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Stand:
August 2020
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